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Schuhmacher und Schuhmacherinen reparieren und erneuern getragenes Schuhwerk. Auch für Spezialschuhwerk, wie Reitstiefel, Tanzschuhe, Theaterschuhe und Lederwaren aller Art besteht Reparaturbedarf. Die Anfertigung von Maßschuhen, das individuelle Umarbeiten nach speziellen Kundenwünschen, zählt ebenso zum Aufgabenbereich. Der Beruf Schuhmacher/Schuhmacherin ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung. Die dreijährige Ausbildung erfolgt im wesentlichen im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich.
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